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Ab dem 1. Januar 2020 werden zukünftige Pflegefachkräfte generalistisch ausgebildet.
Das geht aus dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) hervor. Für die Erstellung der Rahmenpläne blieb allerdings wenig Zeit, weshalb es kaum verwunderlich ist, dass einige wichtige Aspekte, wie z. B. der Umgang mit Vorbehaltstätigkeiten, bisher noch unzureichend geklärt sind.
Das Magazin "Die Praxisanleitung" zeigt Praxisanleitern, welche Tätigkeiten sie an generalistisch ausgebildete Pflegeschüler übergeben dürfen und welche Änderungen bei bestehenden Ausbildungsverhältnissen zu berücksichtigen sind.
Vorschau: | Die Praxisanleitung 1.2020 [18,3 MB] |