Pflegeberatung hat viele Facetten: Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen Rechtsanspruch auf Beratung (7a SGB XI). Bei Bezug von Pflegegeld sind sogenannte Beratungseinsätze durch geschultes Personal verpflichtend (37 Abs. 3 SGB XI. Zudem haben Pflegekassen Schulungen und Anleitungskurse zu finanzieren (45 SGB XI). Darüber hinaus müssen ambulante Pflegedienste zu einer Vielzahl von Risiken - vom Sturzrisiko über das Dekubitusrisiko bis zum Umgang mit Demenzerkrankungen - beraten. Gleichzeitig gibt es komplexe Vorgaben - etwa in den neuen Richtlinien des GKV - wie Beratungen umgesetzt werde und welche Qualifikationen vorliegen müssen.
Das Handbuch Pflegeberatung richtet sich insbesondere an Pflegeberater und Pflegeberaterinnen sowie an ambulante Pflegedienste, die ihre Beratungs- und Schulungsleistungen strukturiert organisieren und als Nachweis im Rahmen der Qualitätsprüfung nutzen möchten.
Aus dem Inhalt:
Serviceinstrument Pflegeberatung - Nutzen für das Unternehmen
Beraterkompetenz und Qualifikationsprofil
Grundlagen der Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung im Zusammenhang mit Beratungsleistungen
Gesetzliche Vorgaben verstehen: Vorschriften, Richtlinien, Rechtsprechungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Beratungsformen (
7a SGB XI,
37 Abs. 3 SGB XI,
45 SGB XI)
Abrechnungsverfahren der Beratungen nach
37 Abs. 3 SGB XI und
45 SGB XI
Pflegekurse und deren Konzepte
Mit zahlreichen Arbeitshilfen:
Musterprotokolle
Teilnehmerlisten
Checklisten für den präventiven Hausbesuch
Praxisbeispiele mit Aufzeigen eines oder mehrerer Lösungswege
Katja Koch, Selbstständige Pflegeberaterin, Mitgeschäftsführerin von Kompass - Schulung & Beratung im Gesundheitswesen sowie Vorstandsvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberater und Pflege e. V.