In guten Händen
orientiert sich am Lernfeldkonzept und umfasst neben den pflegerischen auch alle anderen Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - zum Beispiel Recht, Anatomie und Psychologie.
Fachbücher und Arbeitsbücher bilden eine Einheit: So sind die Lerninhalte innerhalb der Fachbücher miteinander vernetzt und außerdem eng mit passenden Lernsituationen in den Arbeitsbüchern verknüpft. Dieser Aufbau ermöglicht eine moderne Unterrichtsgestaltung.
In guten Händen
verfasst von erfahrenen Lehrenden aus der Pflege - hat auch im Hinblick auf die Sprache ganz den Lernenden im Blick.Die Fachbücher
wecken durch erfahrungsbezogene Einstiege die Neugier der Lernenden, sich mit den Fachinhalten auseinanderzusetzen;
stellen die pflegerischen Handlungen aus unterschiedlichen Perspektiven umfassend dar (zum Beispiel aus der Sicht der Pflegenden, der Angehörigen oder der Betroffenen);
enthalten themenbezogene Fachinhalte aus den Bezugswissenschaften wie den Sozial- und Naturwissenschaften;
sind selbstverständlich auf aktuellem fachlichen Stand.
Die Lernsituationen
bieten den Lernenden Identifikationsmöglichkeiten im pflegerischen Alltag;
zeichnen sich aus durch zielgruppengerechte Materialien;
sind durch methodisch-didaktisch vielseitige Arbeitsaufträge für Theorie und Praxis aufbereitet;
lassen sich durch die offenen Aufgabenstellungen vom 1. bis zum 3. Lernjahr flexibel einsetzen;
eignen sich dank ausführlicher Beschreibungen auch für selbstorganisierte Lernformen.
Navigation zu Fach- und Arbeitsbüchern
Das Pflege-Navi hilft dabei, schnell und direkt Informationen für den Unterricht zu finden - ob nun die passenden Kapitel für eine Unterrichtseinheit oder ein bestimmtes Thema, das die Lernenden anhand einer Lernsituation erarbeiten sollen.
Das Pflege-Navi liefert
eine komplette Inhaltsübersicht der drei Fachbücher, verknüpft mit den jeweils passenden Lernsituationen aus den Arbeitsbüchern,
ein vollständiges Sachwortverzeichnis aller Fachbücher,
die Zuordnung der Fachbuch-Themen zu den Themenbereichen des Krankenpflegegesetzes.