
/bundles/booksteritheme
Seit der Veröffentlichung der zweiten Auflage dieses Kommentars im Jahr 2006 ist das Krankenpflegegesetz mehrfach geändert worden.
Zunächst wurde im Jahr 2007 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) vom 07.09. 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Substantielle Änderungen der Rechtslage für deutsche Staatsangehörige erfolgten dadurch nicht. Die Änderungen des Krankenpflegegesetzes betreffen in erster Linie Regelungen für ausländische Staatsangehörige, insbesondere des Europäischen Wirtschaftsraumes, die in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerin tätig werden wollen. In diesem Zusammenhang wurde als neue Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ins Gesetz aufgenommen, dass Antragsteller und Antragstellerinnen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 4. KrPflG). An der automatischen Anerkennung der deutschen Ausbildung in der allgemeinen Krankenpflege in den EU-Mitgliedstaaten hat sich dadurch nichts geändert.
Im Jahr 2008 wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz auch das Krankenpflegegesetz geändert. Der bereits vorhandenen Modellversuchsklausel zur Erprobung von "Ausbildungsangeboten, die der Weiterentwicklung der Pflegeberufe unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen" (§ 4 Abs. 6 KrPflG) dienen, wurde eine weitere hinzugefügt, in deren Rahmen "erweiterte Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten" (§ 4 Abs. 7 KrPflG) vermittelt werden können. Damit wird außer den Modellversuchen zur
gemeinsamen Ausbildung der Pflegeberufe auch die Ausbildung an der Hochschule ausdrücklich ermöglicht. Während es bereits zahlreiche Modellversuche zur integrierten oder generalistischen Pflegeausbildung und auch erste Modellversuche zur Erstausbildung an Hochschulen gegeben hat, setzt die Ausbildung zur Vermittlung "erweiterter Kompetenzen" voraus, dass "sich die erweiterte Ausbildung auf ein vereinbartes Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bezieht und die Ausbildung geeignet ist, die zur Durchführung dieses Modellvorhabens erforderliche Qualifikation zu vermitteln" (§ 4 Abs. 7 KrPflG). Um welche heilkundlichen Tätigkeiten es sich handelt, bedurfte der Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ...
Druckfähiges Cover | Herunterladen |
Das Buch verbindet die Lebensgeschichten suchtkranker Menschen aus einer salutogenetischen Perspektive mit den Fachthemen Alkoholabhängigkeit, stationärer Soziotherapie, Abstinenzkonzeption und Biographiearbeit
...alles anzeigen. Der Kern sind 8 Interviews mit Menschen in der Soziotherapie, die Faszinierendes, Alltägliches, Trauriges und Lustiges aus ihrem Leben teilen. Die fachlichen Kapitel runden den Blick in die Lebenswelten ab und ergänzen die Literatur der Suchtkrankenhilfe um den längst fälligen Teil der stationären Soziotherapie für Abhängigkeitserkrankte.
Weibliche Genitalverstümmelung wird in der öffentlichen Diskussion als barbarischer Akt einiger afrikanischer Ethnien wahrgenommen. Kaum jemand weiß, dass sie zur Behandlung der Masturbation, der Hysterie und a
...alles anzeigennderer vermeintlich typischer weiblicher Erkrankungen auch im deutschsprachigen Raum praktiziert und sehr kontrovers diskutiert wurde. Die Autorin stellt diesen fast vergessenen Abschnitt der Medizingeschichte anhand von Fallbeispielen in klarer und sensibler Sprache erstmals umfassend dar.
Diese Studie zur Heimarchitektur untersucht erstmals, wie BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und Angehörige den Wohn- und Lebensraum Pflegeheim erleben. Die Autorin analysiert die tatsächliche Nutzung eines Pflege
...alles anzeigenheimgebäudes. Dabei werden die räumlichen Gestaltungskriterien aus Sicht der verschiedenen Nutzergruppen erfasst und bewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass keine Spezial-Umwelten für demenzkranke Menschen benötigt werden, sondern besonders sorgfältig geplante Umwelten, die auch alters- und krankheitsspezifischen Einschränkungen Rechnung tragen.
For many people, growing old is an unpleasant experience. It is a time of restriction, deprivation and of loss. You retire from work, lose your loved ones and have to cope with illness. It is an art to remain p
...alles anzeigenroductive, to ensure that life remains meaningful, and to stay active and alive. This social psychological study shows how people of old age manage this within their various lifestyles, whether they live in senior citizens homes, in assisted-living projects, in their own apartments, alone or together with others.