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Sie erhalten jetzt ebenfalls Leistungen für die Kurzzeitpflege, die teilstationäre Pflege (Tagespflege/Nachtpflege) sowie Unterstützung für neue Wohnformen.
Pflegeleistungen lassen sich in Zukunft besser miteinander kombinieren. Wurden bisher die Leistungen für die Tages-/Nachtpflege und die ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen) teilweise aufeinander angerechnet, kann derjenige, der ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, künftig daneben Tages- und Nachtpflege ohne Anrechnung in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus werden die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen und der Zuschlag für Mitglieder dieser Wohngruppen erhöht.
Die Mittel für ergänzende Betreuungsangebote durch die zusätzlichen Betreuungskräfte stehen künftig allen Pflegebedürftigen zu.
Finanzielle Hilfen bei Demenz stellt die neuen Leistungen für Demenzkranke übersichtlich vor:
Pflegegeld und Sachleistungen - jetzt auch in Pflegestufe 0
Höhere Leistungen in den Pflegestufen I und II
Betreuung als zusätzliche Leistungsart
Entlastung der Angehörigen
Anteiliges Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Förderung von Wohngruppen
Stärkung der Selbsthilfe
Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeit
Soziale Absicherung der Pflegepersonen
Beratungsgutscheine
Viele Beispiele und Handlungsempfehlungen helfen bei der erfolgreichen Umsetzung.
Unter Berücksichtigung von:
Pflegestärkungsgesetz
Pflegezeitgesetz
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf