Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll dazu führen, dass im Arbeitsleben niemand wegen Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt wird. Arbeitgebern und Dienststellenleitern verschafft das AGG zahlreiche neue Pflichten, den Beschäftigten hingegen zusätzliche Rechte. Betriebs- und Personalräte sind im Interesse der Belegschaft gefordert, die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen. Sie müssen Diskriminierungsbeschwerden sachkundig behandeln und die Beteiligungsrechte auch mit Blick auf dieses Gesetz ausüben.
Das Buch gibt Interessenvertretungen im öffentlichen Dienst eine fundierte Orientierungshilfe, um sich schnell in das Gesetz und die Materie einzuarbeiten.